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Möglicher Umfang nach Vereinbarung
- Arbeitsbereiche für vereinbarte Folgearbeiten vorbereiten und ordnen.
- Vereinbarte Hilfsarbeiten mit Bauleitung und ausführenden Gewerken abgrenzen.
- Materialbereitstellung und einfache vorbereitende Tätigkeiten nur im festgelegten Umfang einplanen.