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Möglicher Umfang nach Vereinbarung
- Baustaub auf freigegebenen Oberflächen, Leisten, Türen und zugänglichen Einbauten nach Vereinbarung entfernen.
- Geeignete Böden, Glasflächen sowie Sanitärbereiche materialgerecht in den Auftrag aufnehmen.
- Anhaftende Kleber-, Farb- oder Mörtelreste erst nach Prüfung von Untergrund und Verfahren behandeln.